Sachkunde-Seminare
Für Personal, das an Klimaanlagen
und Wärmepumpen arbeitet
und Wärmepumpen arbeitet
Ab dem 4. Juli 2009 reicht der alte Sachkundenachweis (5-Kilo-Kälteschein) nicht mehr aus.
Die neue F-Gase-Verordnung fordert den neuen Sachkundenachweis des Mitarbeiters, wenn dieser klimatechnische Arbeiten mit fluorierten Treibhausgasen durchführt. Hiervon betroffen sind nicht nur Eingriffe in den Kältekreislauf, sondern auch sämtliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten.
Die neue F-Gase-Verordnung fordert den neuen Sachkundenachweis des Mitarbeiters, wenn dieser klimatechnische Arbeiten mit fluorierten Treibhausgasen durchführt. Hiervon betroffen sind nicht nur Eingriffe in den Kältekreislauf, sondern auch sämtliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten.
Sachkundekategorien nach
der neuen F-Gase-Verordnung
der neuen F-Gase-Verordnung
Kategorie I
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Kategorie II
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Kategorie III
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Kategorie IV
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