Remko: Kältemittel in Kaltwasser-Erzeugern nach Norm
Sicher, zuverlässig und normgerecht – diese Eigenschaften gelten für die Verwendung von Kältemittel in Remko-Geräten zur Kaltwassererzeugung. Das Unternehmen aus Lage nutzt für seine Produkte R410A, das nach der F-Gase-Verordnung auch zukünftig die gesetzlichen Auflagen erfüllt. Durch die ausgefeilte Konstruktion wird nur eine geringe Menge benötigt.
Das Kältemittel R410A in den Remko Kaltwasser-Erzeugern, das in geringer Menge eingesetzt wird, entspricht der F-Gas-Verordnung.
Das Kältemittel R410A bildet einen wesentlichen Bestandteil von Remko Kaltwasser-Erzeugern, wo es in einem geschlossenen Kreislauf eingesetzt wird. Da R410A einen GWP-Wert (Global Warming Potential) unter dem gesetzlich geforderten von 2.500 aufweist, darf es nach dem 1. Januar 2020 weiter verwendet werden. Ab dann gilt, dass Kältemittel mit einen GWP oberhalb von 2.500 nicht mehr erlaubt sind. Remko liefert demnach schon heute Anlagen, die auch nach dem Stichtag alle Voraussetzungen erfüllen und somit einen zukunftssicheren Betrieb gestatten.
Darüber hinaus sprechen weitere Aspekte für Remko: Erstens ist in einem Kaltwasser-Erzeuger des Unternehmens nur sehr wenig Kältemittel erforderlich. Zweitens wird die eigentliche „Kühlarbeit“ innerhalb eines Gebäudes ausschließlich mit Wasser erbracht. Drittens sind alle Geräte auf eine optimale Energieausbeute hin konstruiert und dürfen daher das Label „ErP-Ready 2018“ tragen.
Diese Pluspunkte gelten für sämtliche Kaltwasser-Erzeuger aus dem Hause Remko: von der Serie RVS und KWE für den kleinen Leistungsbereich bis hin zu den größeren Modellreihen KWG und KWP. Je nach Bedarf stehen Geräte nur für das Kühlen oder für Kühlen und Heizen bereit. Die größeren Geräte lassen sich durch ihren modularen Aufbau bestens an die baulichen Gegebenheiten anpassen. Zudem können sie mit unterschiedlichen Innengeräten kombiniert werden.