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Das neue Heizungsgesetz Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen

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Wer seine Heizungsanlage zeitnah modernisieren oder austauschen möchte, sieht sich seit dem 21. Juli 2026 mit den Bestimmungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GmodG)konfrontiert. Die Bundesregierung hat das zuvor viel diskutierte Heizungsgesetz (eigentlich Gebäudeenergiegesetz, GEG) in seiner bisherigen Form gekippt. Das Ziel dahinter: Hauseigentümern soll durch mehr Technologieoffenheit ein größerer Entscheidungsspielraum bei der Wahl ihres neuen Heizsystems ermöglicht werden.

Was die Neuregelungen vorsehen, wie hoch Förderungen für zukunftsweisende Heizsysteme wie die Wärmepumpe nun ausfallen und was Sie wissen sollten, wenn Sie eine neue Heizung einbauen wollen, haben wir für Sie zusammengefasst.

Die Eckpunkte des neuen Heizungsgesetzes 2026 im Überblick

  • Es entfällt die Pflicht, Heizsysteme einzubauen, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Hausbesitzer können künftig unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung wieder Gas- und Ölheizungen wie auch Fernwärme durch das Wärmenetz beziehen, Hybridheizungen, Pelletheizungen sowie nachhaltige Wärmepumpen einbauen.
  • Wer sich für eine Öl- oder Gasheizung entscheidet, muss im Verlauf der Betriebsdauer sicherstellen, dass die Anlage mit bis zu 60 % (ab 2040) klimafreundlichen Brennstoffen wie Biotmethan oder Bioheizöl betrieben werden kann.
  • Ein Betriebsverbot oder eine Austauschpflicht fossiler Heizungen nach 30 Jahren Betriebsdauer entfallen. Geräte dürfen weiter betrieben und repariert werden, solange sie die gesetzlichen Abgaswerte einhalten.
  • Für Neubauten gilt: Sie müssen ab dem 1. Januar 2030 mit einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage ausgestattet sein. Für Bestandsgebäude gilt auch bei Sanierung keine Solarpflicht.
Weißes Wandgerät zur Raumklimatisierung mit digitalen Display und Kupferrohren in einem Technikraum

Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für Bestandsgebäude?

Aufgrund des Gebäudermodernisierungsgesetzes müssen Heizungsanlagen künftig nicht mehr mit 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden, auch neue Gas- und Ölheizungen können wieder eingebaut werden. Um den Klimaschutz bei Gebäuden voranzubringen, müssen fossile Heizungsanlagen ab 2029 jedoch mit einem vorgeschriebenen Anteil Bio-Brennstoff betrieben werden. Diese gesetzlich festgelegten Übergangsfristen sollten Sie daher bei der Wahl Ihres neuen Heizsystems berücksichtigen.

Stufenweise Erhöhung der Bio-Brennstoffanteile durch "Bio-Treppe"

Möchten Sie an einer fossilen Heizung festhalten, gilt die sogenannte “Bio-Treppe“ für Ihre Heizungsanlage. Der Gesetzgeber verpflichtet Sie dazu, den Anteil an grünen Brennstoffen schrittweise anzuheben:

  • ab 2029: mindestens 10 % biogener Brennstoff
  • ab2030: mindestens 15 % Bioanteil
  • ab2035: mindestens 30 % Bioanteil
  • ab2040: mindestens 60 % Bioanteil

Zu den grünen Brennstoffen zählen Bio-Methan, Bio-Öl, biogenes Flüssiggas (Bio-LPG) sowie grüner, blauer, orangener und türkiser Wasserstoff. Da diese erneuerbaren Gase jedoch knapp und teuer sind, steigen die laufenden Heizkosten bei dieser Option in den kommenden Jahren deutlich an. Diese Bestimmungen gelten auch für Hybrid-Heizungen, die mit Solarthermie, Wärmepumpen oder Pellets-/Biomasse-Heizungen mit fossilen Brennstoffen kombiniert werden.

Porträt eines lächelnden Mannes mit Brille und weißem Hemd vor neutralem Hintergrund

Das sagt Experte Nils Quentmeier Produktmanager Neue Energien

"Auch wenn das neue Heizungsgesetz den Einbau oder Weiterbetrieb von Öl- und Gasheizungen erlaubt, ist dieser Weg wirtschaftlich mehr als riskant. Wer heute noch in fossile Technik investiert, bleibt abhängig und bindet sich an künftig steigende CO₂-Preise und Netzentgelte für Gasnetze. Fossile Brennstoffe werden langfristig einfach unrentabel. Mit einer Wärmepumpe können Sie diese Kostenrisiken umgehen und den Wert Ihrer Immobilie langfristig sichern."

Das sagt Experte Nils Quentmeier Produktmanager Neue Energien

"Auch wenn das neue Heizungsgesetz den Einbau oder Weiterbetrieb von Öl- und Gasheizungen erlaubt, ist dieser Weg wirtschaftlich mehr als riskant. Wer heute noch in fossile Technik investiert, bleibt abhängig und bindet sich an künftig steigende CO₂-Preise und Netzentgelte für Gasnetze. Fossile Brennstoffe werden langfristig einfach unrentabel. Mit einer Wärmepumpe können Sie diese Kostenrisiken umgehen und den Wert Ihrer Immobilie langfristig sichern."

Welche Förderungen sieht das Heizungsgesetz nach aktuellem Stand vor?

Die Bundesregierung sieht im neuen Gesetz folgende Zuschüsse vor:

  • Personen mit kleinem bis mittlerem Einkommen werden beim Wechsel zu einem nachhaltigen Heizsystem gezielter bezuschusst: Neben der Grundförderung von 30 % sichert der gestaffelte Einkommensbonus von 10 %, 30 % oder 40 % einen Zuschuss von insgesamt bis zu 80 % der Kosten.
  • Familien profitieren, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt: In diesem Fall zieht die KfW beim anzusetzenden Jahreseinkommen einmalig 10.000 € ab, sodass viele Familien einen höheren Bonus erhalten.
  • Wer für sein Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit eine nachhaltige Heizung plant, kann noch bis Ende Januar 2027 förderfähige Investitionskosten von bis zu 28.000 € und einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % erhalten. Ab dem 1. Februar 2027 sinken der Förderhöchstbetrag und der Geschwindigkeitsbonus halbjährlich um 750 Euro bzw. 4 %.
  • Es entfallen der Effizienzbonus von 5 % für eine Wärmepumpe sowie der Extra-Zuschuss von 2.500 € für eine Biomasseheizung.
  • Bei der Sanierung der Gebäudehülle eines unsanierten Hauses der Effizienzklasse H werden ab 2027 zusätzlich 5 % Förderung auf Dämmmaßnahmen bereitgestellt.

Die neuen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht

 Altes HeizungsgesetzNeues GModG
Grundförderung
für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien
30.000 €28.000 € (ab 21. Juli 2026)
27.250 € (ab 01. Februar 2027)
26.500 € (ab 01. August 2027)
25.750 € (ab 01. Februar 2028)

(halbjährlich -750 € bis 2030)
Einkommenbonus30 % bis 40.000 €40 % bis 30.000 €
30 % bis 40.000 €
10 % bis 50.000 €
Familienzuschlag
bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt
-einmalig -10.000 € auf das anzurechnende Jahreseinkommen
Klimageschwindigkeitsbonus20 %16 % (ab 21. Juli 2026)
12 % (ab 01. Februar 2027)
8 % (ab 01. August 2027)
4 % (ab 01. Februar 2028)

(ab 01. August 2028 entfällt der Bonus)
WPB-Bonus für Dämmmaßnahmen
für "Worst Performing Buildings" mit Effizienzklasse H
-5 % (ab erstem Quartal 2027)

Der bisherige Effizienzbonus von 5 % für den Einbau einer Wärmepumpe entfällt künftig. Stattdessen können Eigentümer von Gebäuden mit der besonders schlechten Effizienzklasse H ab 2027 den sogenannten WPB-Bonus von 5 % für Dämmmaßnahmen erhalten (WPB steht für “Worst Performing Buildings”).

Remko Monoblock-Wärmepumpe im modernen Außenbereich mit Gartenmöbeln und Pflanzen

Jetzt maximale Förderung für eine Wärmepumpe sichern!

Die Förderungen der KfW für zukunftsweisende Heiztechnik werden nach und nach geringer. Die nachfolgenden Beispiele für die Heizungsförderung für Wohngebäude von Privatpersonen zeigen, dass sich ein schneller Wechsel lohnt:

  • Heizungstausch bis Ende Januar 2027:
    Bei einer maximalen Förderquote von 80 % von 28.000 € erhalten Sie einen Zuschuss von 22.400 €.
  • Heizungstausch im August 2028:
    Der Geschwindigkeitsbonus entfällt dann bereits, sodass die Fördersumme nur noch bei 17.500 € liegt (70 % von 25.000 €).

Sie möchten sich die vollen Zuschüsse sichern? Dann setzen Sie sich mit unserem Förderservice in Verbindung - wir unterstützen Sie gern!

Was die Reform des Heizungsgesetzes 2026 für Wärmepumpen bedeutet

Wenn Sie als Hausbesitzende oder Vermietende planen, in Ihrem Bestandsgebäude auf eine Wärmepumpe umzusteigen, ist ein schneller Wechsel bei den neuen gesetzlichen Vorgaben besonders attraktiv. Noch sind die Zuschüsse vergleichsweise hoch und eine Wärmepumpe ist eine sichere Anlage, um steigenden Kostenrisiken bei fossilen Brennstoffen aus dem Weg zu gehen. Für die Förderungen sind beim Einbau bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Technische Vorgaben:
    Gefördert werden ausschließlich Wärmepumpen, die auf der offiziellen BAFA-Liste stehen. Die Anlage muss eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 erreichen. Zudem fordert der Gesetzgeber eine präzise raumweise Heizlastberechnung.
  • Neue Kältemittel-Regelung:
    Um die Ziele für den Klimaschutz zu erreichen, passt die Bundesregierung die Förderbedingungen an. Ab Januar 2028 erhalten Sie nur noch Fördergeld für Wärmepumpen, die Sie mit natürlichen Kältemitteln betreiben. Der bisherige Extra-Bonus von 5 % für diese Anlagen entfällt.
  • Digitale Schnittstelle:
    Ihre Anlage muss über eine digitale Schnittstelle verfügen und an ein intelligentes Messsystem (iMSys) anschließbar sein, um effizient zu wirtschaften und eine smarte Wärmeversorgung zu garantieren.

Bedeutung des Heizungsgesetzes für den Einbau von Ölheizungen

Wenn Sie nach dem Inkrafttreten des GModG eine neue Ölheizung einbauen, müssen Sie ebenfalls die Vorgaben der Bio-Treppe berücksichtigen und schrittweise immer mehr klimafreundliche Brennstoffe verwenden. Hier lauert jedoch ein großes Kostenrisiko: Bio-Öl ist am Markt knapp und durch den steigenden CO₂-Preis zahlen Sie von Jahr zu Jahr mehr.

Wenn Sie nicht abrupt auf eine Wärmepumpe umsteigen wollen, etwa weil Sie noch energetische Maßnahmen an Ihrem Haus planen, um die Effizienz einer Wärmepumpe zu steigern, könnte eine Hybridheizung eine gute Option für Sie sein: Auf diese Weise können Sie Ihre Ölheizung in Kombination mit einer Wärmepumpe im Haus betreiben. Sie erfüllen auch dann die gesetzlichen Vorgaben, sofern die Wärmepumpe vorrangig genutzt wird.

Remko Split-Wärmepumpe mit Außen- und Innengerät auf weißem Hintergrund

Was bedeutet das Gebäudemodernisierungsgesetz für Gasheizungen?

Ein reiner Gas-Heizkessel bleibt im Bestand erlaubt, unterliegt aber genau wie die Ölheizung den Vorgaben der gesetzlichen Bio-Treppe. Sie müssen dann über Ihren Lieferanten nachweisen, dass Sie schrittweise auf klimaneutrale Gase (z. B. Bio-Methan, biogenes Flüssiggas oder grünen, blauen, orangenen oder türkisem Wasserstoff) umgestiegen sind. Ein flächendeckendes Wasserstoffnetz bleibt jedoch auf absehbare Zeit nicht genau planbar, daher lauern hier erhebliche Kostenfallen:

  • Steigende Brennstoffpreise: Grüne Gase und Wasserstoff sind in der Erzeugung teuer.
  • Kletternde Netzentgelte: Wenn immer mehr Haushalte aus dem Gasnetz aussteigen, verteilen sich die Netzentgelte auf weniger Verbraucher.
  • CO₂-Kosten: Vermieter und Mieter teilen sich die steigenden CO₂-Kosten ab 2028 jeweils zur Hälfte.

Mit der Umrüstung auf eine Wärmepumpe hingegen machen Sie Ihr Gebäude unabhängig von Gasnetzen und steigenden Preisen.

Was Vermieter zum neuen Heizungsgesetz wissen müssen

Das neue Gesetz sieht vor, Mietparteien vor hohen Nebenkosten zu schützen. Wer daher weiterhin auf fossile Brennstoffe setzt, trägt künftig einen Teil der laufenden Betriebskosten selbst. Planen Sie den Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung, entstehen für Sie direkte laufende Kosten:

  • Geteilte Netzentgelte und CO₂-Kosten (ab 2028):
    Bei Gasheizungen übernehmen Sie ab 2028 die Hälfte der Gasnetzentgelte sowie 50 % der CO₂-Abgabe.
  • Kostenbeteiligung an der Bio-Treppe (ab 2029):
    Wenn der Gas- oder Öllieferant ab 2029 schrittweise biogene Brennstoffe beimischt, zahlen Sie die Hälfte dieser Mehrkosten für den Erneuerbaren-Anteil (bis zu einem Anteil von 30 %.

Die anfallenden Brennstoffkosten können also nicht mehr vollständig auf die Nebenkosten umgelegt werden.

Porträt eines lächelnden Mannes mit Brille und weißem Hemd vor neutralem Hintergrund

Das sagt Experte Nils Quentmeier
Produktmanager Neue Energien

"Wer als Vermieter heute noch eine reine Gas- oder Ölheizung einbaut, zahlt ab 2028 bei CO₂-Preisen und Netzentgelten aus der eigenen Tasche mit. Eine fachgerecht geplante Wärmepumpe schützt Sie vor dieser Kostenfalle, erfüllt die gesetzlichen Vorgaben und hält die Nebenkosten für Ihre Mieter dauerhaft niedrig."

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Das sagt Experte Nils Quentmeier
Produktmanager Neue Energien

"Wer als Vermieter heute noch eine reine Gas- oder Ölheizung einbaut, zahlt ab 2028 bei CO₂-Preisen und Netzentgelten aus der eigenen Tasche mit. Eine fachgerecht geplante Wärmepumpe schützt Sie vor dieser Kostenfalle, erfüllt die gesetzlichen Vorgaben und hält die Nebenkosten für Ihre Mieter dauerhaft niedrig."

Heizungstausch jetzt angehen: So gehen Sie vor

Seien Sie schnell und sichern Sie sich die höchsten Zuschüsse für den Wechsel auf ein klimafreundliches Heizsystem. Wir unterstützen Sie dabei:

  • Individuelle Beratung: Finden Sie den REMKO-Fachpartner in Ihrer Nähe und schauen Sie gemeinsam mit unseren Experten, welche Wärmepumpe die beste Lösung für Ihr Gebäude darstellt.
  • Förderantrag einreichen: Unser Förderservice unterstützt Sie beim Antrag, den Sie vor der Installation bei der KfW einreichen müssen.
  • Installation: Unsere Fachpartner vor Ort übernehmen die Installation Ihrer neuen REMKO Wärmepumpe.
  • Günstiger und zuverlässiger Betrieb: Nach der Installation heizen Sie unabhängig von fossilen Brennstoffen, sparen dauerhaft an Betriebskosten und profitieren von unserem engmaschigen Netz regionaler Handwerkspartner.
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Häufige Fragen zum Gebäudemodernisierungsgesetz (FAQ)

Hier finden Sie weitere Informationen rund um die neuen Bestimmungen im GModG für den Heizungswechsel

Besteht keine gesetzliche Austauschpflicht für alte Heizungen mehr?

Die frühere Regelung, nach der viele Heizkessel nach 30 Jahren Betrieb verpflichtend erneuert werden mussten, gilt nicht mehr. Sie dürfen Ihre bestehende Öl- oder Gasheizung ohne zeitliche Befristung weiter betreiben und im Falle eines Defekts reparieren lassen.

Wenn bei Ihnen in absehbarer Zeit ein Heizungswechsel ansteht, lohnt sich das Abwarten finanziell allerdings nicht. Denn auch wenn das Gesetz keinen Tausch mehr vorschreibt, steigen die Kosten für den Weiterbetrieb alter fossiler Heizungen kontinuierlich an durch

  • steigende CO₂-Preise: Die Abgaben auf fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas steigen von Jahr zu Jahr und verteuern den laufenden Betrieb.
  • steigende Netzentgelte: Da immer mehr Haushalte auf Wärmepumpen umsteigen, verteilen sich die Wartungs- und Betriebskosten der Gasnetze auf weniger Verbrauchende. Das erhöht die Gebühren für verbleibende Gasanschlüsse deutlich.
  • höheres Risiko bei Reparaturen: Ersatzteile für Altgeräte werden knapper und teurer. Fällt eine alte Anlage im tiefen Winter irreparabel aus, bleibt oft nur eine überstürzte Notfall-Lösung.

Eine vorausschauend geplante Modernisierung gibt Ihnen dagegen Zeit für eine umfassende Beratung, sichert maximale Förderzuschüsse und senkt Ihre monatlichen Energiekosten.

Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für Holzöfen und Pelletheizungen?

Eine Biomasseheizung, die etwa mit Holzpellets oder Scheitholz betrieben wird, gilt laut § 42 GModG als klimafreundliches Heizsystem. Der Einbau in Bestandsgebäude ist weiterhin problemlos möglich. Allerdings muss es sich nach § 45 GModG dabei um automatisch beschickte Kessel oder Pelletöfen mit Wasser als Wärmeträger handeln.

Wenn Sie eine Pelletheizung planen, sollten Sie Folgendes berücksichtigen:

  • Keine Förderung mehr ab Juli 2026: Der frühere pauschale Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € für besonders feinstaubarme Biomasseanlagen ist entfallen.
  • Erhöhung der Grenzwerte: Es greifen schrittweise strengere gesetzliche Grenzwerte für Staubemissionen.
  • Platzbedarf im Heizungskeller: Neben den Anschaffungskosten erfordert eine Pelletheizung ausreichend Raum für die Lagerung der Pellets sowie regelmäßige Wartung.

Eine Wärmepumpe benötigt dagegen keinen Lagerraum für Brennstoffe, arbeitet emissionsfrei vor Ort und lässt sich über die BEG-Heizungsförderung mit bis zu 80 % staatlichem Zuschuss kombinieren.

Was sieht das neue Heizungsgesetz für Infrarotheizungen vor?

Eine Stromdirektheizung wie eine Infrarotheizung darf in Bestandsgebäuden grundsätzlich weiterhin eingebaut und betrieben werden. Da der reine Strombetrieb im jedoch in einem unzureichend gedämmten Altbau zu hohen Betriebskosten führt, eignet sich eine solche Heizung primär für sehr gut gedämmte Gebäude oder als punktuelle Ergänzung.

In einer Mietwohnung darf eine Infrarotheizung gemäß GModG nur dann als Hauptheizung neu eingebaut werden, wenn das Gebäude einen so hohen energetischen Standard aufweist, dass das Gebäude mindestens 30 % besser vor Wärme geschützt ist als es die gesetzlichen Mindestanforderungen vorsehen. In einem normalen oder schlecht gedämmten Altbau ist eine Stromdirektheizung in einer Mietwohnung somit rechtlich unzulässig. So will der Gesetzgeber Mietende davor schützen, dass extrem hohe Stromkosten über die Betriebskostenabrechnung auf sie abgewälzt werden.

Können Vermieter die Investitionskosten für den Einbau einer Wärmepumpe auf die Miete umlegen?

Ja, das ist möglich. Planen Sie den Wechsel auf eine klimafreundliche Wärmepumpe, müssen Sie für die Umlage der Investitionskosten auf die Miete zunächst die BEG-Förderung vollständig von der Investitionssumme abziehen. Um die Modernisierungskosten für den Einbau einer Wärmepumpe in voller gesetzlicher Höhe auf die Miete umzulegen, müssen Sie zudem einen Effizienznachweis erbringen (§ 559f BGB). Dafür weisen Sie nach, dass die Anlage eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,5 erreicht oder alternativ, dass das Gebäude mit einer Vorlauftemperatur von maximal 55 °C heizt. Ohne diesen Nachweis dürfen Sie nur die Hälfte der Modernisierungskosten anrechnen.

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