Hand dreht Thermostatventil an einem weißen Heizkörper zur Temperaturregelung
Unternehmen des Jahres 2026 - Focus Money

Die Lebenszeit Ihrer Gasheizung neigt sich dem Ende zu und Sie fragen sich jetzt, wie Sie am cleversten künftig heizen sollen? Dann sind Sie sicher schon über das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gestolpert und vielleicht verunsichert: Was besagt das Gesetz und was bedeutet es für meine anstehende Heizungsplanung? Kann ich noch eine Gasheizung einbauen oder sind Gasheizungen verboten? Muss ich meine Gasheizung austauschen?

Wir beantworten alle Fragen und erklären Ihnen, was Sie beachten sollten, wenn Sie Ihre Heizungsanlage zukunftssicher aufstellen möchten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die kommunale Wärmeplanung bleibt bestehen. Sie führt jedoch nicht mehr dazu, dass neue Öl- oder Gasheizungen grundsätzlich ausgeschlossen sind.
  • Bestehende Heizsysteme dürfen weiterhin betrieben werden. Auch der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen bleibt möglich.
  • Wer sich aber für eine neue Öl- oder Gasheizung entscheidet, muss künftig schrittweise klimafreundlichere Brennstoffe einsetzen. Ab 2029 ist ein steigender Anteil an Biogas beziehungsweise Bioöl vorgesehen; ab 2045 müssen die verwendeten Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.
  • Wärmepumpen und Hybridheizungen sind klimafreundliche Heizsysteme, die gefördert werden, um den Umstieg zu erleichtern.

Sind Öl- und Gasheizungen 2026 verboten?

Nein. Auch nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz dürfen Öl- und Gasheizungen weiterhin betrieben und neu eingebaut werden. Die bisherige Vorgabe, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, ist entfallen. Eigentümer können grundsätzlich selbst entscheiden, welches Heizsystem zu ihrem Gebäude passt.

Für Öl- und Gasheizungen gelten künftig jedoch steigende Anforderungen an die verwendeten Brennstoffe. Ab 2029 sollen schrittweise höhere Bioanteile eingesetzt werden, ab 2045 müssen die Brennstoffe vollständig klimaneutral sein. Klimafreundliche Lösungen wie Wärmepumpen und Hybridheizungen werden weiterhin staatlich gefördert.

Frau liegt entspannt auf dem Boden mit den Füßen auf einem weißen Heizkörper vor einem Fenster

Gasheizungen im Bestand: Was gilt 2026?

Eine funktionierende Öl- oder Gasheizung darf weiterhin betrieben werden. Eine Austauschpflicht allein aufgrund des Alters der Anlage gibt es nach dem neuen GModG nicht mehr. Trotzdem kann sich der Wechsel zu einer effizienteren und geförderten Heizlösung lohnen.

Lassen Sie sich am besten beraten, um zu schauen, wie am besten vorzugehen ist, um ihre Heizungsanlage zu modernisieren.

Lohnt sich ein Heizungswechsel?

Sie sind unsicher, ob Sie den Heizungstausch schon jetzt angehen sollten? Dann werfen Sie gern einen Blick in unser Fördernavi: Dort finden Sie Beispielrechnungen zu Förderungen bei Anschaffung einer klimafreundlichen Wärmepumpe und Unterstützung, um Sie im undurchsichtigen Förder-Dschungel zurechtzufinden.

Die Gasheizung ist defekt – was nun?

Ihre bestehende Heizung dürfen Sie weiterhin reparieren lassen. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, können Sie frei entscheiden, welches neue Heizsystem zu Ihrem Gebäude passt. Die bisherigen gesetzlichen Übergangsfristen entfallen.

Auch eine neue Öl- oder Gasheizung bleibt möglich. Dabei sollten Sie jedoch die künftig steigenden Anforderungen und Kosten für klimafreundlichere Brennstoffe berücksichtigen.

Gibt es ein Gasheizungen-Verbot im Altbau?

Nein. Eine funktionsfähige Öl- oder Gasheizung darf weiterhin betrieben und repariert werden. Auch die bisherige Austauschpflicht für bestimmte Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, ist entfallen.

Muss die Heizung ersetzt werden, können Eigentümer grundsätzlich selbst über das neue Heizsystem entscheiden. Auch eine neue Öl- oder Gasheizung bleibt möglich. Dabei sind allerdings künftig steigenden Anforderungen und Kosten für klimafreundlichere Brennstoffe zu berücksichtigen. Klimafreundliche Lösungen wie Wärmepumpen und Hybridheizungen werden weiterhin staatlich gefördert.

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Gibt es ein Verbot von Gasheizungen bei Häusern mit Denkmalschutz?

Nein, denn der Gesetzgeber erkennt an, dass technische Lösungen wie Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen in denkmalgeschützten Gebäuden nicht immer schnell und ohne weiteres umsetzbar sind. Daher gelten hier teilweise verlängerte Fristen.

Funktionierende Gas- oder Ölheizungen dürfen in 2026 weiter genutzt werden. Grundsätzlich ist es aber empfehlenswert, sich rechtzeitig eine fachkundige Meinung einzuholen, um auszuloten, wie es im Falle eines Defekts weitergehen kann, ohne geltende Vorschriften zu verletzen.

Ab wann ist mit Gas zu heizen verboten

Ab 2045 dürfen Öl- und Gasheizungen nur noch mit vollständig klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden. Ein automatischer Austausch der Heizungsanlage ist nicht vorgeschrieben.

Wer schon früher auf eine klimafreundliche Heizung umsteigt, kann staatliche Förderung erhalten. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuell 16 Prozent und wird ab dem 1. Februar 2027 schrittweise reduziert. Hinzu kommt eine Grundförderung von 30 Prozent.

Handwerker montiert eine Armaturgruppe an einem weißen Warmwasserspeicher

2026 eine neue Gasheizung installieren – geht das?

Sie werden zeitnah eine neue Heizung einbauen müssen und fragen sich jetzt, ob es nochmal eine Gasheizung werden darf? Die Antwort lautet: Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine entscheidende Rolle spielt hierbei die kommunale Wärmeplanung – wir erklären Ihnen, was das ist.

Was ist die kommunale Wärmeplanung und was gilt 2026?

Wie der Name schon vermuten lässt, umfasst die kommunale Wärmeplanung lokale Regelungen und Maßnahmen, um die Wärmewende anzugehen. Sie verpflichtet alle Städte und Gemeinden, genau zu ermitteln, wie Gebäude künftig mit klimafreundlicher Wärme versorgt werden können, z. B. durch Wärmenetze, Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie oder Abwärmenutzung.

Tipp: Für Sie ist diese Planung wichtig, weil sie bestimmt, welches Heizsystem Sie langfristig in Ihrem Haus oder ihrem Betrieb nutzen dürfen. Deshalb lohnt es sich, hier zu recherchieren und bei Bedarf Verantwortliche bei der Stadt zu kontaktieren, um konkrete Infos einzuholen

Sie können dann im lokalen Wärmeplan beispielsweise nachsehen, ob Ihr Stadtteil langfristig ans Fernwärmenetz angeschlossen wird oder ob sich bei Ihnen eher eine dezentrale Lösung (z. B. Wärmepumpe im Einfamilienhaus) anbietet.

Vorgesehen ist für die kommunale Wärmeplanung, dass

  • Großstädte mit über 100.000 Einwohner*innen ihre Planung bis Mitte 2026 abgeschlossen haben,
  • kleinere Gemeinden haben Zeit bis 2028.

Ob bei Ihnen vor Ort schon eine Wärmeplanung existiert, können Sie auch bei ihrer Gemeinde erfragen oder im Wärmewendeatlas des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW) nachsehen.

Der Wärmeplan Ihrer Kommune zeigt, ob für Ihre Region künftig ein Wärmenetz oder eher eine dezentrale Lösung wie eine Wärmepumpe vorgesehen ist. Den aktuellen Stand erfahren Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Die Wahl Ihrer Heizung ist nach dem GModG nicht mehr an den Wärmeplan gekoppelt. Eine Beratung bleibt dennoch sinnvoll, um langfristige Kosten und regionale Planungen zu berücksichtigen.

Handwerker montiert eine Heizungsanlage an der Wand

Welche Gasheizung darf ich 2026 noch einbauen?

Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden. Für neue Anlagen in bestehenden Gebäuden müssen jedoch schrittweise höhere Anteile klimafreundlicher Brennstoffe eingesetzt werden:

  • ab 2029: 10 Prozent
  • ab 2030: 15 Prozent
  • ab 2035: 30 Prozent
  • ab 2040: 60 Prozent

Alternativ können die Vorgaben unter bestimmten Voraussetzungen auch mit einer Solarthermie- oder Wärmepumpen-Hybridheizung erfüllt werden. Eine „H₂-ready“-Gasheizung allein reicht dagegen nicht aus – entscheidend ist der tatsächlich verwendete Brennstoff beziehungsweise der erneuerbare Wärmeanteil

Lohnt sich 2026 eine Gasheizung im Neubau?

In Neubauten dürfen schon seit 2024 nur noch Heizungen verbaut werden, die mit mindestens 65 % Erneuerbaren betrieben werden.

Hier lohnt es sich, von Anfang an auf eine Wärmepumpe zu setzen, denn Wärmepumpen gelten als zukunftssicheres Heizsystem,

  • da sie mit Strom aus erneuerbaren Energien arbeiten und so
  • kaum CO₂-Emissionen verursachen,
  • langfristig die Heizkosten senken und
  • Energie äußerst effizient nutzen.

Fazit

Ihre Gasheizung dürfen Sie weiterhin nutzen. Eine allgemeine Austauschpflicht besteht nicht. Steht ein Heizungswechsel an, können Sie grundsätzlich selbst entscheiden, welches System zu Ihrem Gebäude passt.

Entscheiden Sie sich für eine neue Öl- oder Gasheizung, greift jedoch die sogenannte Biotreppe: Der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe steigt ab 2029 schrittweise von 10 Prozent auf 60 Prozent im Jahr 2040. Ab 2045 müssen die Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.

Eine frühzeitige Modernisierung, beispielsweise mit einer Wärmepumpe, kann langfristig Energiekosten senken und wird weiterhin staatlich gefördert.

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