Wir teilen Ihre personenbezogenen Daten gegebenenfalls mit Behörden und sonstigen ermittelnden Stellen insbesondere zum Zweck der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der rechtlichen Folgen.
Je nach Fall werden personenbezogenen Daten aus dem SpeakUp-System nach den oben beschriebenen Grundsätzen an unsere Beteiligungsgesellschaften übermittelt.
In bestimmten Fällen besteht für uns die datenschutzrechtliche Verpflichtung, die Person(en), die in Ihrer Meldung genannt werden, von den gegen sie erhobenen Vorwürfen zu informieren. Dies ist beispielsweise gesetzlich dann geboten, wenn objektiv feststeht, dass die Informationserteilung an diese Person(en) die Aufklärung des gemeldeten Sachverhaltes nicht mehr beeinträchtigen kann. Wenn Sie Ihre Meldung nicht anonym abgegeben haben, werden wir Ihre Identität als Hinweisgeber – soweit rechtlich zulässig – nicht offenlegen und es wird zusätzlich sichergestellt, dass dabei auch sonst keine Rückschlüsse auf Ihre Identität möglich sind. Dies kann sich jedoch durch Ihre eigenen Angaben aus der Sachverhaltsdarstellung ergeben. Bitte beachten Sie, dass wir im Falle einer wissentlich falschen Meldung mit der Absicht, eine andere Person zu diskreditieren, verpflichtet sein können, Ihre Identität gegenüber dieser Person offenzulegen.
Zudem kann eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte (außerhalb unseres Unternehmens) in den Fällen erfolgen, in denen das für die Durchführung der Tätigkeit notwendig ist, so beispielsweise an Sachverständige oder externe Prüfungsgesellschaften zur Durchführung eines Audits.
Im Übrigen können IT-Dienstleister Ihre Daten verarbeiten, die wir zur Erfüllung unserer Aufgaben einsetzen, insbesondere der Betreiber von SpeakUp. Die Datenweitergabe und -verarbeitung erfolgt auch hier stets zweckgebunden aufgrund einer bestehenden Gesetzesgrundlage.
Übermittlung in Drittländer:
Eine Übermittlung in Drittländer außerhalb der EU erfolgt grundsätzlich nicht beziehungsweise ist nicht vorgesehen. Sollten Ihre personenbezogenen Daten in Drittländer übermittelt werden, bezüglich derer die Europäische Union nicht befunden hat, dass sie ein ausreichendes Datenschutzniveau bieten, verwenden wir als geeignete Garantie, die von der Europäischen Kommission verabschiedeten, datenschutzrechtlichen Standard-Vertragsklauseln. Eine Kopie können Sie in solchen Fällen von unserem Datenschutzbeauftragten erhalten.
Soweit eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an ein Gericht oder eine Behörde in einem nicht europäischen Staat ohne angemessenes Datenschutzniveau zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen unseres Unternehmens erforderlich und rechtlich zulässig ist, kann diese auf der Grundlage des Art. 49 Abs. 1 Satz 1 lit. e) DSGVO erfolgen, ohne dass zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus erforderlich sind.