Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind insbesondere rechtliche Verpflichtungen aufgrund des Hinweisgeberschutz-Gesetzes (Art. 6. Abs. 1. lit. c DSGVO i.V.m. Art. 17 der Richtlinie (EU) 2019/1937 („EU-Hinweisgeberrichtlinie“)) sowie etwaigen anderen nationalen Vorschriften (beispielsweise mit Blick auf straf-, wettbewerbsund arbeitsrechtlich relevante Sachverhalte) zur Implementierung der EUHinweisgeberrichtlinie. Gemäß der Hinweisgeberrichtlinie und den nationalen Vorschriften zu deren Implementierung sind wir zur Bereitstellung eines Hinweisgebersystems rechtlich verpflichtet. Betrifft ein eingegangener Hinweis einen Beschäftigten der INDUS oder einer Beteiligung, dient die Verarbeitung zudem der Verhinderung von Straftaten oder sonstigen Rechtsverstößen, die im Zusammenhang mit dem Beschäftigtenverhältnis stehen. Dies richtet sich nach Art. 6 Abs., 1 Buchst. f DSGVO. Soweit im Rahmen der Meldungen oder im späteren Ermittlungsverfahren die bereits genannten besonderen Kategorien personenbezogener Daten Bestandteil sind oder werden, verarbeiten wir diese auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO i.V.m. Art. 9 Abs. 2 lit. f) DSGVO sowie anwendbarer nationaler Vorschriften.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt darüber hinaus auf Grundlage unseres berechtigten Interesses (auch in Bezug auf Dritte) gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO i.V.m. mit etwaigen anwendbaren Vorschriften der nationalen Gesetze zur Prävention und Aufdeckung von Straftatbeständen, Pflichtverletzungen und anderen Verstößen sowie unserem berechtigten Interesse an der damit verbundenen Abwendung von Schäden und Haftungsrisiken für unser Unternehmen. Wir haben ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Prävention und Aufdeckung von Verstößen innerhalb unseres Unternehmens, zur Überprüfung der internen Prozesse auf ihre Rechtmäßigkeit und zur Wahrung der Integrität unseres Unternehmens. Insbesondere wird diesbezüglich auf die Vermeidung und Abwehr von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten i.S.d. §§ 30, 130 des OWiG verwiesen.
Ebenfalls erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen eines Hinweisgebersystems (Beschwerdeverfahrens) u.a. auf Grundlage des § 8 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Das Beschwerdeverfahren ermöglicht Personen, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind.