AGB CheckServ Plus

Bedingungen für REMKO CheckServ Plus

REMKO steht Ihnen als Betreiber des REMKO Gerätes zu den Bedingungen dieser Herstellergarantie dafür ein, dass das von Ihnen erworbene Gerät frei von Material- und/oder Herstellungsfehlern ist.

 

Die 5-Jahres-Herstellergarantie gilt, wenn:

  • bei Neugeräten eine technische Geräteübergabe durch REMKO oder durch einen zertifizierten CheckServ-Partner erfolgt ist,
  • das Gerät nach den Vorgaben der Installationsanleitung sowie den anerkannten Regeln der Technik durch einen anerkannten Fachbetrieb installiert und befüllt wurde,
  • das Gerät durch REMKO oder einen zertifizierten CheckServ-Partner aktiviert wurde sowie alle kältetechnischen Komponenten (z.B. Kältemittelleitungen) von REMKO geliefert wurden.

Die 5-Jahres-Herstellergarantie kann auch bei bereits in Betrieb genommenen Geräten bis längstens 6 Monate nach Inbetriebnahme durch den Installationsbetrieb eingeschlossen werden. Die Garantiefreigabe erfolgt nach einem kostenpflichtigen Aktivierungs-Check (technische Anlagenprüfung) durch REMKO.

 

Von der Garantie nicht erfasst sind Fehler und Störungen sowie Schäden:

  • aufgrund von nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführten Wartungen. Das Gerät muss mindestens einmal pro Kalenderjahr nach den Vorgaben der Wartungsanleitung und Checkliste durch REMKO oder einen zertifizierten Installationsbetrieb fachgerecht nach Verordnung EG Nr. 842/2006 Art. 3 gewartet werden,
  • durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung,
  • infolge nicht vorausgesetzter äußerer Einflüsse, z.B. Frost, Hagel, Kurzschlüsse, unsachgemäße Lagerung, Gewalteinwirkung, ungeeignetes Heizungs- bzw. Brauchwasser sowie unübliche Beanspruchung,
  • infolge unsachgemäßer Instandsetzung durch Dritte, die nicht von REMKO oder einen REMKO-Vertragspartner beauftragt wurden,
  • die dadurch enstehen, dass Ersatz- oder Zubehörteile mit dem Gerät verbunden werden, die hierfür nicht von REMKO zugelassen sind.

 

Tritt der Garantiefall ein,

  • erfolgt die kostenlose Behebung durch REMKO oder durch einen von uns beauftragten zertifizierten CheckServ-Partner,
  • liegt es im Ermessen von REMKO, ob fehlerhafte Teile repariert oder ausgetauscht werden,
  • gehen ausgetauschte Altteile in das Eigentum von REMKO über,
  • entstehen außer dem Recht auf Fehlerbehebung keine weitergehenden Ansprüche, etwa die Ansprüche auf Schadenersatz,
  • führen Garantieleistungen weder zu einer Verlängerung der Garantiefrist insgesamt, noch setzen sie eine neue Frist für Austauschteile in Gang.

 

Für eine erfolgreiche Durchführung unserer Serviceleistung zum vereinbarten Termin, müssen Sie,

  • einen freien Zugang zum Gerät gewährleisten,
  • für den Einsatz benötigte Hilfsmittel (z.B. ab 3 Meter Höhe ein Gerüst, eine Hebebühne oder einen Steiger) kostenfrei bereitstellen.

Garantiefälle müssen innerhalb der Garantiefrist geltend gemacht werden. Garantiefälle melden Sie bitte der Abteilung Service unter:

Telefon: +49 (0) 5232 606-0
E-Mail: service@remko.de

 

Wichtig!

Zur Geltendmachung des Garantieanspruches sind das Protokoll der erfolgreichen Inbetriebnahme durch REMKO oder eines zertifizierten CheckServ-Partners sowie die jährlichen Wartungen durch Sie nachzuweisen. Die Wartungsprotokolle sind jährlich bei REMKO zur Archivierung einzureichen.

Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Rechte weder ersetzt oder eingeschränkt. Ihre gegenüber dem Verkäufer des Gerätes (in der Regel Ihr Installationsbetrieb) zustehenden gesetzlichen Sachmängelrechte bleiben unberührt.

 

© REMKO Deutschland GmbH & Co. KG, Lage. Alle Rechte vorbehalten.
Stand Februar 2019